Helbach/ Hellbach
Familienwappen

Laut Adelsdiplom von 1819 und Literaturquellen wurden unsere Vorfahren durch Lothar III. von Supplinburg (1075-1137) wegen geleisteter Ritterdienste zum Adel geschlagen. Üblicherweise gehörte dazu auch die Wappenverleihung ( http://www.heraldik-wappen.de ), jedoch fehlt der sichere Nachweis vom ersten Wappen noch.

Das erste Vorkommen ist ein handgezeichneter Wappenschild auf einem Schriftstück von 1551 des Wendel von Helbach, Pfarrer und Poet aus Mühlberg.

Das erste aufgefundene Vollwappen befindet sich auf dem Kupferstich des Pfarrers Friedrich von Helbach (1568-1638). Friedrich starb in Kirn a.d. Nahe.

Ein ähnliches Vollwappen ohne Schriftband ist auf dem Kupferstich des Johannes Heinrich Hellbach (1706-1775) zu sehen, der Justiz- und Kanzleisekretär in Dresden war.

                                
                                        Hellbach

Dieses Doppelwappen wurde dem Hofrat Johann Christian von Hellbach (1757-1828) bei der Adelserneuerung 1819 verliehen. Es stellt gleichzeitig das Wappenbild seiner Frau, einer geborenen von Berga, dar.

Lebensorte: Mühlberg, Arnstadt, Wechmar

Sämtliche bisher aufgefundenen Siegel und Wappen führen als Schildfigur immer Fische und Rose.

 

Beschreibung zum erneuerten Wappen:

                              
                                 Helbach/ Hellbach

Auf Antrag des Architekten Karl Hellbach in Wiesbaden ist am 1. November 1972 nach Prüfung in heraldischer, wappenrechtlicher und genealogischer Hinsicht in die Deutsche Wappenrolle folgendes Wappen für das aus Mühlberg, Kr. Gotha stammende Geschlecht Hellbach eingetragen worden:

In Gold zwei einander zugekehrte, aufgerichtete, gekrümmte blaue Fische, eine rote Rose umschließend. Auf dem blau-golden bewulsteten Helm mit blau-goldenen Decken das Schildbild.

Anmerkung: Über 200jährige Forschung brachte nur den Mühlberger Hauptstamm hervor. Wenn auch von manchen Linien der Anschluss fehlt, kann man doch eine Zusammengehörigkeit aller Familienzweige annehmen, die dieses Wappen führen können.

(nach einer Schrift von K.Hellbach; Wiesbaden, im Mai 1975)